Arbeitszeiterfassung

Seminar „Betriebliche Praxis: Arbeitszeiterfassung" am 5. März 2020

Die aktuellen Diskussionen um das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung vom Mai 2019 haben gezeigt, dass der Verfügbarkeit von mobilen Lösungen bei der Umsetzung von flexiblen Arbeitszeitmodellen und der Integration von Homeoffice- und dezentralen Arbeitsplätzen eine Schlüsselrolle zukommt.

Die Teilnehmer erhielten vom Würzburger Wirtschaftsanwalt Carsten Lexa eine fachliche Bewertung des EuGH-Urteils und wurden über den aktuellen Stand der Umsetzung dieser Entscheidung in nationales Recht sowie die unternehmerischen Auswirkungen informiert. Dabei sprach Rechtsanwalt Lexa insbesondere über die Möglichkeiten modernen und mobilen Arbeitens.

Anschließend verschaffte Jonathan Martin von der ZMI GmbH Elfershausen einen Überblick zur Funktionalität der branchenneutral einsetzbaren ZMI-Software. Diese vereint stationäre und mobile Hardware-Terminals sowie Mobile Apps für Personalzeiterfassung, die digitale Personalakte, Zutrittskontrolle, Workflowmanagement, Projekt- und Auftragszeiterfassung, Personaleinsatzplanung sowie Warenwirtschaft und Kundenmanagement. Sämtliche Applikationen sind sowohl als Cloud-Lösung als auch On-Premises verfügbar. Infrastruktur und Ressourcen der modularen und skalierbaren Softwarelösung werden unter anderem in den hochsicheren und hochverfügbaren Rechenzentren der rockenstein AG gehosted.

Das Urteil des EuGH aus 2019, nach dem alle Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen, hat für Unruhe und Kritik gesorgt. Speziell Unternehmen, die bislang auf Zeiterfassungssysteme verzichtet haben, sehen sich vor neue Aufgaben gestellt. Noch ist die Entscheidung nicht in nationales Recht umgesetzt. Trotz dessen sollten, spätestens jetzt, Lösungen eingesetzt werden, die sowohl den Anforderungen des Datenschutzes genügen als auch sämtliche Aspekte der modernen Arbeitswelt berücksichtigen.
Der EuGH führt explizit aus, dass den Mitgliedsstaaten bei den Modalitäten, insbesondere der Form des Systems zur Arbeitszeiterfassung, ein Spielraum zur Verfügung stehe. In einem Umfeld zunehmender Flexibilisierung von Organisationen, Arbeitsstrukturen und Arbeitszeiten tragen IT-gestützte Services dazu bei, den digitalen Informationsfluss zum Mitarbeiter aufrecht zu erhalten und die Unternehmen bei der rechtskonformen Umsetzung von Arbeit 4.0 zu unterstützen. Darüber hinaus können in der modernen Zeiterfassungslösung auch Funktionen implementiert werden, die den Bedürfnissen der Arbeitnehmer im Sinne einer ausgewogenen Balance zwischen Arbeit und Freizeit Rechnung tragen.


Zu den Referenten:

Carsten Lexa ist seit November 2005 als Rechtsanwalt tätig. Er berät Unternehmen in allen Angelegenheiten wirtschafts- und unternehmensrechtlicher Art und veröffentlicht regelmäßig praxisbezogene Artikel zu aktuellen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen.

Jonathan Martin ist seit 2018 Niederlassungsleiter der ZMI GmbH in Stuttgart. Das Unternehmen hat sich in den vergangenen Jahren zu einem führenden Software-Lösungsanbieter für die Bereiche HR, Organisation und Sicherheit entwickelt.